Justizministerkonferenz fordert bundesweite Regelungen zum Schutz von Dolmetschern

Aktuelle Rechtslage schützt in Ermittlungs- und Strafverfahren tätige Dolmetscher nicht hinreichend / Bundesjustizministerium soll Vorschlag zur Verbesserung vorlegen

Fast 40 rechtspolitische Themen standen vor einer Woche bei der Herbstsitzung auf der Tagesordnung der 94. Justizministerkonferenz der Länder unter dem Vorsitz von Berlin. Die insgesamt 33 gefassten Beschlüsse zu Initiativen mit bundespolitischer Bedeutung fokussierten laut der Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung auf einen starken und wehrhaften Rechtsstaat und vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Israel insbesondere auf den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland und der Welt.

Unter TOP II.12 fassten die Landesminister außerdem einen Beschluss zum „Besseren Schutz von gefährdeten Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern“. Aufgrund ihrer Tätigkeit in Ermittlungs- und Strafverfahren sind diese häufig besonders gefährdet, so etwa beim Thema organisierte Kriminalität. Die derzeitige Rechtslage bietet nach Auffassung der Länderjustizressorts hier keinen ausreichenden Schutz, weshalb die Bitte an das Bundesjustizministerium erging, einen Regelungsvorschlag zur Verbesserung vorzulegen.

Diese Initiative begrüßt der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) ausdrücklich. Beispielsweise weist der Verband in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines „Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung“ (s. Punkt II. 3.) – das heute, am 17. November, in 2./3. Lesung des Bundestags ist – darauf hin, dass Dolmetscher wie andere besonders gefährdete Verfahrensbeteiligte zu schützen sind. So müssen z. B. bei Aufzeichnungen, auch beim Einsatz von Videokonferenztechnik, für alle gefährdeten Personen, also auch für Dolmetscher, dieselben Maßnahmen – wie ggf. eine Anpassung der Aufnahmeperspektiven oder eine Verpixelung der Video- sowie technische Verzerrung der Audioaufnahme – gelten.

Dolmetscher – und Übersetzer – sind nicht nur im Hinblick auf die geplante Digitalisierung der Gerichtsverfahren zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist zu überlegen, inwieweit Dolmetscher, die aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit überwiegend von ihrer Privatadresse aus agieren, ihre vollständigen Personalien angeben müssen, oder ob allgemein beeidigte Dolmetscher nicht wie beispielsweise Polizisten über eine Nummer identifiziert werden können. Dies wird beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits so gehandhabt und hat sich als praktikabel erwiesen.

Nicht nur bei Gericht, sondern auch bei der Polizei sind Übersetzer und Dolmetscher zu schützen. Dies gilt insbesondere bei bestimmten Einsätzen wie Festnahmen, Durchsuchungen oder Razzien: Für die beteiligten Dolmetscher müssen die gleichen Schutzvorkehrungen getroffen werden – z. B. das verbindliche Tragen einer schusssicheren Weste – wie für die Einsatzkräfte. Zudem müssen die dafür ausgebildeten Polizisten den Einsatzort als erste betreten und dürfen nicht den Dolmetscher zur Kommunikation vorschicken – das Dolmetschen ist auch von einer geschützten Position direkt hinter ihnen möglich.

Als größter deutscher Berufsverband für Dolmetscher und Übersetzer mit sowohl wissenschaftsbasierter Expertise als auch fachpraktischer Kompetenz – rund die Hälfte der Verbandsmitglieder ist allgemein beeidigt – steht der BDÜ den Justizressorts auf Bundes- und Länderebene bei der Ausarbeitung entsprechender Regelungen gerne beratend zur Verfügung, um zu einer schnellstmöglichen Umsetzung beizutragen.


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