Online-Konsultation: Wirtschaftsministerium befragt Öffentlichkeit zu Wettbewerbsrecht

BDÜ kommentiert Regierungsagenda / Scheinselbstständigkeit und Auftragsvergabe durch die Öffentliche Hand für Dolmetscher und Übersetzer problematisch

Ein Vorhaben der Bundesregierung ist die Modernisierung des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Im Koalitionsvertrag (Seite 25) verpflichten sich die Regierungsparteien dem Ziel, die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb zu verbessern: „Diese müssen den Erfordernissen des Mittelstands Rechnung tragen und die Aspekte Innovation, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und soziale Gerechtigkeit integrieren.“ Anfang 2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dazu seine wettbewerbspolitische Agenda bis 2025 – einen 10-Punkte-Plan mit vielen Einzelmaßnahmen aus den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht, aber auch Verbraucherschutz und Wirtschaftsförderung – vorgestellt. Nachdem bereits einige Schritte zur Umsetzung erfolgt sind, geht es nun in der zweiten Hälfte der Legislatur um die Weiterentwicklung der Agenda und die Anpassung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen. Um betroffene Organisationen, Unternehmen und Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger einzubinden, hatte das BMWK zu einer Online-Konsultation aufgerufen: Im Zeitraum vom 6. November bis 4. Dezember konnte die Öffentlichkeit anhand eines Fragenkatalogs – mit freier Antwortmöglichkeit, allerdings mit Zeichenzahlbegrenzung – zu den verschiedenen Punkten aus dem Themenkomplex Stellung beziehen.

Auch der BDÜ beteiligte sich – in enger Absprache mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (bagsv), in welcher der Verband seit ihrer Gründung vor fast sieben Jahren mitwirkt – an der Konsultation und mahnte zum einen Reformbedarf beim allgemeinen Problem der Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung zur möglichen Scheinselbstständigkeit an, von dem auch selbstständige Übersetzer und Dolmetscher betroffen sind.

Zum anderen verdeutlichte der BDÜ seine Position im Hinblick auf die in Punkt 7 der Agenda benannte „bedeutende Nachfragemacht“, welche die Öffentliche Hand über den Einkauf ausübt. Entsprechend trägt sie mit ihren Beschaffungsprozessen Verantwortung für faire Wettbewerbs- und damit auch Arbeitsbedingungen: Hier setzte der Verband den Hebel an, um auf die problematische und weit verbreitete Anwendung des § 14 JVEG (Rahmenvereinbarungen) hinzuweisen und die Vergabepraxis von Ämtern und Behörden bei Ausschreibungen von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen zu kritisieren. Dazu wurde auch auf das BDÜ-Positionspapier zum „Honorardumping“ verwiesen.


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