Schutz von Ortskräften in Mali: Reaktionen auf BDÜ-Forderungen

BMVg, BMZ und GIZ antworten auf BDÜ-Schreiben / Verband fordert weiterhin mandats- und einsatzunabhängige Rechtsgrundlagen zum Schutz von Ortskräften

Der BDÜ fordert bereits seit August 2022, als bekannt wurde, dass der Bundeswehreinsatz in Mali im Rahmen der UN-Mission MINUSMA ausgesetzt werden würde, den Schutz der Ortskräfte wie Dolmetscher und Übersetzer, um ein ähnliches Desaster wie beim überstürzten Truppenabzug aus Afghanistan ein Jahr zuvor zu vermeiden (siehe BDÜ-Meldung). Seinen Appell bekräftigte der Verband mehrfach, zuletzt noch einmal eindringlich im vergangenen Dezember zum Abschluss des Abzugs aus Gao. Erweitert wurde dieser Aufruf – u. a. gestützt auf Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss des Bundestags zu Afghanistan – um die Forderung nach einer nicht ortsgebundenen und zeitlich unbefristeten Rechtsgrundlage für künftige Einsätze und sich daraus ergebende Gefährdungslagen, um mit einem vereinfachten Verfahren für eine rechtzeitige und sichere Ausreise von Ortskräften und ihrer Familien sowie deren Einreise nach Deutschland oder im Notfall ihre Evakuierung zu sorgen (siehe BDÜ-Meldung).

Mit den Forderungen hatte sich der Verband auch direkt an die zuständigen Bundesministerien und weitere Institutionen gewandt; so auch an Organisationen, die im Bereich Entwicklungszusammenarbeit tätig sind und für die ebenfalls lokale Dolmetscher und Übersetzer arbeiten. In den darauf erhaltenen Antworten – von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius, aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) – wurde dem BDÜ neben der Anerkennung seines Engagements versichert, dass man die Fürsorgepflicht gegenüber den Ortskräften sehr ernst nehme. Über die Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse zu den vertraglich festgelegten Bedingungen seien sie rechtzeitig informiert worden. Gemäß den Erkenntnissen der Bundesregierung unterscheide sich die individuelle Gefährdungslage der ehemals lokal bei deutschen Ressorts Beschäftigten aktuell nicht von derjenigen der übrigen Bevölkerung. Zudem beobachte man in enger Abstimmung der zuständigen Ministerien, darunter auch mit dem Auswärtigen Amt, die Sicherheits- bzw. Bedrohungslage weiterhin genau und habe diverse Vorkehrungen getroffen, z. B. um die Erreichbarkeit der ehemaligen Beschäftigten zu gewährleisten. Das BMZ, das nach wie vor in Mali engagiert ist, sichert außerdem zu: „Im Falle einer ungünstigen Lageentwicklung steht der Bundesregierung eine breite Palette von Maßnahmen zur Verfügung, die dann unverzüglich im Ressortkreis abgestimmt werden.“

Seine Forderung nach einer allgemeinen, nicht auf einzelne Mandate und Einsätze beschränkten Rechtsgrundlage erhält der BDÜ aufgrund der leicht angreifbaren Funktion von Dolmetschern und Übersetzern im Kommunikationsprozess weiterhin aufrecht und wird auch in Zukunft auf einen umfassenden Schutz von Ortskräften dringen.


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