Standards mit europäischer Norm

Seit 1. August 2006 gibt es die DIN EN 15038 Übersetzungs-Dienstleistungen - Dienstleistungsanforderungen, eine europaweit gültige Norm, die eine Art Verbraucherschutz darstellt und gleichzeitig Zeichen setzt für die Anforderungen an Übersetzer, an den Übersetzungsprozess, die Beziehungen zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und ggf. Unterauftragnehmer. Die Latte ist hoch gehängt, z.B.:

Verschiedene Nachweismöglichkeiten des Qualitätsmanagements

Es gibt verschiedene Wege, Sie als Kunden über das Qualitätsmanagement des Übersetzers zu informieren: eine Eigenerklärung des Übersetzers, eine Überprüfung der Qualitätssicherungsprozesse des Übersetzers durch den Auftraggeber oder eine Zertifizierung durch eine unabhängige dritte Stelle.

Übersetzer, die sich selbst verpflichten, nach dieser Norm zu arbeiten, können sich in Deutschland bei der DIN CERTCO registrieren lassen und das DIN-geprüft-Zeichen verwenden (www.dincertco.de). Damit zeigen sie nach außen, dass sie alle Forderungen der Norm einhalten. Wenn es nachweisbar Beanstandungen gibt, dass ein Anbieter diese Norm nicht einhält, wird die Führung des Zeichens aberkannt.

Eine Prüfung der Einhaltung der Norm durch Dritte erfolgt, wenn ein Übersetzungsdienstleister sich bei einem Zertifizierungsunternehmen zertifizieren lässt. Unabhängige Auditoren prüfen im Hause des Dienstleisters, ob die Prozesse gemäß der Norm gestaltet und die Anforderungen erfüllt werden. Diese Möglichkeit bieten die TÜV SÜD Produkt Service GmbH (www.tuev-sued.de) seit Frühjahr 2007 und Language Industry Certification System (LICS) (www.lics.at) an. Die Zertifizierung gilt zwei (TÜV) bzw. sechs (LICS) Jahre. Danach muss sich der Dienstleister erneut einem Audit stellen.

Wie andere Industrieunternehmen auch kann sich ein Übersetzungsdienstleister nach der ISO 9001 zertifizieren lassen. Das ist insbesondere für größere Büros interessant, die als Zulieferer für ISO-9001-zertifizierte Industrieunternehmen tätig sind. In diesem Fall definiert der Dienstleister die Übersetzungs- und Prüfprozesse selbst und lässt sie von unabhängiger Stelle überprüfen.

Nach Ansicht des BDÜ sind alle Formen der Konformitätsbewertung nach der DIN EN 15038 grundsätzlich gleichberechtigt und in einem heterogenen Übersetzungsmarkt auch wünschenswert. Gleichzeitig wird der BDÜ gegebenenfalls gegen solche Anbieter von Übersetzungsdienstleistungen vorgehen, die nachweislich wahrheitswidrig Konformitätserklärungen abgegeben haben oder nach Erlangung einer Zertifizierung die Forderungen der Norm in der Praxis nicht einhalten.

Dieses Jahr steht die Norm zur turnusmäßigen Überprüfung an, an der u.a. der BDÜ über das deutsche Gremium beim DIN beteiligt ist. Außerdem arbeitet der BDÜ, wieder über das deutsche Gremium beim DIN, an der Erstellung einer internationalen (ISO) Norm für Übersetzungsdienstleister und einer Norm für Dolmetscher mit.