Sprachdienstleistungen neu ins Sozialgesetzbuch V: Das fordert der BDÜ

Umsetzung des Koalitionsversprechens als Gesetz mit bundeseinheitlichen Regelungen / Berücksichtigung des Qualitätsaspektes und Anlehnung an JVEG-Sätze

Pünktlich zur heute erfolgten Unterzeichnung des Koalitionsvertrags durch die künftigen Regierungsparteien präzisiert der BDÜ nun seine Forderungen im Hinblick auf die in der Vereinbarung angekündigte Aufnahme der Sprachmittlung im Gesundheitswesen ins SGB V (s. auch BDÜ-Meldung vom 25.11.2021).

In seinem soeben veröffentlichten Papier positioniert sich der Verband klar zu den einzelnen Aspekten der im Koalitionsvertrag gemachten Aussage „Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V.“ und fordert, zur Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzgebung die Berufs- und Fachverbände sowie Experten aus der Translationswissenschaft hinzuzuziehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass im Sinne aller Beteiligten sowohl wichtige fachliche Qualifikationskriterien für das Erbringen der Sprachdienstleistungen als auch deren angemessene und damit qualitätssichernde Vergütung gesetzlich verankert werden. Außerdem sollten die Bedingungen unbedingt bundeseinheitlich geregelt werden, um eine nachträgliche aufwendige Harmonisierung unterschiedlicher Länderbestimmungen – wie z. B. derzeit im Bereich Justiz über das Gerichtsdolmetschergesetz – zu vermeiden. Mit einem sorgfältig vorbereiteten bundesweit gültigen Gesetz kann die neue Regierung ihr Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung einlösen und für alle Beteiligten – unabhängig von ihren Deutschkenntnissen – für eine bessere Versorgung und damit mehr Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitssystem sorgen.


Dolmetscher Übersetzer

Qualifizierte Sprachexperten für mehr als 80 Sprachen und viele Fachgebiete

Seminar-
Angebot

Fachliche und unternehmerische Qualifikation überall in Deutschland

nach oben

mybdue twitter facebook linkedin youtube
×